Xeronema
''Xeronema'' ist die einzige Gattung der monogenerischen Familie der Xeronemataceae innerhalb der Einkeimblättrigen Pflanzen (Liliopsida), es gibt nur zwei Arten in der Gattung bzw. Familie. Die Areale der beiden hoch endemischen Arten sind disjunkt im SW Pazifik: Neukaledonien und zwei Inseln vor der Nordküste der Nordinsel Neuseelands. Sie werden selten auch als Zierpflanzen genutzt.WEITERE INFORMATIONEN
Xeronin
Xeronin (engl. Xeronine) ist ein hypothetisches Alkaloid, dessen Entdeckung von Ralph Heinicke postuliert wurde, als er Bromelain aus der Ananasfrucht untersuchte. Der Autor Heinicke beschrieb im Jahr 1985 seine Entdeckung in der gartenbaulichen Fachzeitschrift ''Bulletin of the National Tropical Botanical Garden'' sowie in einer unveröffentlichten Mitteilung ohne weitere Literaturangaben und ohne Angaben zu chemischen oder physikalischen Eigenschaften des Xeronins. In seiner unveröffentlichten Mitteilung schlägt er eine mögliche Strukturformel vor. In der Folge meldete er seine Entdeckung als US-Patent an. Heinicke war lange Zeit bei der ananasverarbeitenden Pineapple Dole Company beschäftigt. Die Einzelheiten der Publikation zu dem hypothetischen Stoff sind aus Sicht des Botanikers Will McClatchey (Botaniker an der Universität Hawai / Manoa) umstritten und durch keine Belege gesichert. Laut einer Online-Veröffentlichung des Bundesinstituts für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (heute Bundesinstitut für Risikobewertung) aus dem Jahr 2000 ist Xeronin bisher in der biochemischen und medizinischen Literatur völlig unbekannt. Das Vorkommen und die angeblichen Heilwirkungen von Xeronin sind Verkaufsargumente beim Marketing der Säfte der Nonifrucht. Bis zum Jahr 2008, also über 20 Jahre nach der so genannten Erstveröffentlichung, wurde keine wissenschaftlich anerkannte Literatur mit einem Nachweis oder zumindest der Strukturformel von Xeronin veröffentlicht. Der Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission hat festgestellt, dass eine besondere gesundheitliche Wirkung von Noni-Saft „wissenschaftlich nicht belegt“ sei.WEITERE INFORMATIONEN
